Muttizettel & Partypass

Muttizettel U18

Du bist zwischen
16 und 18 Jahren
und möchtest ins Jugendhaus auf eine Party ab 16 Jahren und bis zum Ende bleiben?
Darauf kommt´s an:

Zuerst solltest du auf unserer Ju Ha (@juha_wangen) • Instagram-Fotos und -Videos oder Homepage unter den aktuellen Veranstaltungen schauen ob eine Veranstaltung dabei ist die U18 erlaubt.

Dann benötigst du eine Person über 18 Jahre die mit dir gemeinsam die Veranstaltung besucht.

ACHTUNG: Eine Aufsichtsperson kann nur für EINE Person unter 18 Jahren die Aufsicht übernehmen! Nicht für mehrere Personen!

Als nächstes lädst du dir den sogenannten Muttizettel auf unserer Seite herunter.

Im nächsten Schritt informierst du deine Eltern darüber und füllst mit Ihnen gemeinsam das Formular aus.

Deine Eltern bestimmen dann ob die Person über 18 geeignet ist dich zu begleiten und die sogenannte Personenfürsorgepflicht erfüllen kann. (Erziehungsbeauftragung)

Zusätzlich zum Muttizettel benötigst du noch eine Ausweiskopie des Elternteils.

Damit darfst du dann Veranstaltungen bis zum Ende besuchen.

CHECKLISTE FÜR U-18 (fehlt eines der Checkliste gibts keinen Einlass)

✅ Muttizettel (ordentlich ausgefüllt)

✅ Begleitperson über 18 Jahre

✅ Eure Personalausweise

✅ Ausweiskopie des Elternteils

Partypass U18

Du bist zwischen
16 und 18 Jahren
und möchtest bis zum 24 Uhr bleiben?
Darauf kommt´s an:

Nur ein vollständig ausgefüllter PartyPass mit einem persönlichen Bild wird anerkannt.

Mit einem Originalausweis (z.B. Personalausweis) UND dem PartyPass kann sich der Inhaber bei Veranstaltungen, die für Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind, gegenüber dem Veranstalter ausweisen.

Der PartyPass wird beim Veranstalter hinterlegt und beim Verlassen der Veranstaltung, spätestens aber nach den vom Jugendschutzgesetz vorgegebenen Uhrzeiten, wieder abgeholt! Grundsätzlich sind dies für:

16 und 17-Jährige spätestens um 24.00 Uhr

14 und 15-Jährige spätestens um 22.00 Uhr (allerdings nur bei speziellen Veranstaltungen für Jugendliche von anerkannten Trägern der Jugendhilfe oder mit Ausnahmegenehmigung des Jugendamtes)

Der Veranstalter ist zum Zwecke der Nachverfolgung berechtigt, nach 24. 00 Uhr die Namen der Personen im Veranstaltungsraum bekannt zu geben, die den PartyPass noch nicht abgeholt haben.

Ein mit falschen Daten ausgefüllter PartyPass wird vom Sicherheitspersonal an Ort und Stelle, für alle sichtbar einbehalten und entwertet/vernichtet.

Der Veranstalter entscheidet selbst, ob er den Zutritt zu seiner Veranstaltung ab 14, 16 oder 18 Jahren zulässt. Der PartyPass ist kein „Berechtigungsausweis“.

Ein nicht rechtzeitig abgeholter PartyPass wird an das Bürgermeisteramt/Rathaus bzw. ans Landratsamt weitergeleitet! Es folgt eine Kontaktaufnahme mit den Eltern mit dem Hinweis, dass der Verdacht des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt. Bei der Rückgabe können Gebühren anfallen und/oder ein Gespräch anberaumt werden.

baden-wuerttemberg (partypass.de)